1. Buchungen (Vertragsabschluss):

Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder per E- Mail erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle bei der Buchung genannten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Jede Buchung wird durch FFM Limousinenservice UG bestätigt und ist verbindlich. Jede Buchung, die mindestens 24 Stunden vor Reisantritt vorliegt, wird schriftlich bestätigt. Taggleiche Buchungen  werden telefonisch oder per SMS auf die bei Buchung angegebene Mobilfunknummer bestätigt.

Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Unrichtigkeiten, Fehler und Unstimmigkeiten zu überprüfen und FFM Limousinenservice umgehend darauf hinzuweisen.

Maßgebliche Buchungsdaten, wie z.B. Abflugzeit,  Ankunftszeit, Flugnummer, etc., sind vor Antritt der Fahrt bekannt zu geben. Verantwortlich hierfür ist der buchende Kunde. Änderungen oder Ergänzungen von wichtigen Flugdaten müssen telefonisch unter Tel :+49 163 0201012  mitgeteilt werden Sollten Sie wichtige Flugdaten erst am Flughafen erhalten, so rufen Sie uns bitte an Tel :+49 163 0201012 Auf keinen Fall ist es ausreichend, fehlende Flugdaten dem Fahrer zu geben.

2. Preise

Es gelten die auf der Website angegebenen bzw. im Angebot enthaltenen Preise. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise sind freibleibend. Auslagen oder auftragsbedingte Zusatzkosten werden dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet.

Die Preise verstehen sich inkl. An-und Abfahrt, Parkgebühren und 15 Minuten Wartezeit.

FFM Limousinenservice ist berechtigt bei einem Auftragsvolumen von über 1000,- € eine Vorauszahlung zu erheben.

3. Gepäck

FFM Limousinenservice muss  über Gepäck ( Koffer und Stückzahl ) Größe bei der Buchung Informiert  werden.

Zusatz- u. Sperrgutgepäck wird nur gegen Voranmeldung und befördert. Hierzu zählen insbesondere Tauch-/oder Golfausrüstungen, sperrige Sportgeräte, Jagdwaffen, etc.

Kinderwagen und zusammenklappbare Rollstühle werden gebührenfrei befördert, müssen aber bei Buchung angemeldet werden-Bei der Buchung nicht angegebene sperrige Güter oder Gepäckstücke können unter Umständen nicht transportiert werden.

Mitgeführtes Gepäck wird nach Möglichkeit im Transfer-Fahrzeug selbst befördert. Sollte dies nicht möglich sein, FFM Limousinenservice sich vor, dass Gepäck in einem zweiten Fahrzeug zu befördern.

4. Abholung –  Heimatadresse

Bei Flughafenfahrten  legt FFM Limousinenservice die Abfahrtszeiten entsprechend der Abflugzeit(en) fest. Sie ergeben sich aus der Fahrzeit, Staupuffer sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften. FFM Limousinenservice behält sich vor, die Fahrroute geografisch sinnvoll zu planen und die entsprechenden Abholzeiten anzupassen.

Die Abholzeiten kann der Kunde selbst festlegen. Bei durch den Kunden festgelegten Wunschzeiten ist eine Haftung durch FFM Limousinenservice generell ausgeschlossen.

5. Abholung –  Flughafen

Die Abholung erfolgt  durch einen Fahrer von FFM Limousinenservice  direkt, am Eingangsbereich des Ankunftsterminals.

Die Preise verstehen sich inkl. An-und Abfahrt, Parkgebühren und 30 Minuten Wartezeit.

Wird die Wartezeit überschritten, wird eine Wartegebühr in Höhe von 20,00 € je angefangene 30 Minuten berechnet.

Sollten die Mitarbeiter/in von FFM Limousinenservice sich verspäten, sollte der Kunde  in der Nähe des  Empfangsbereichs des Ankunftsterminals im bleiben. Dieses ist erforderlich, um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten.

Bei Verspätungen kann der Kunde Kontakt mit FFM Limousinenservice unter der Telefonnummer:+49 163 0201012 1 aufnehmen.

6. Verspätungen des Kunden

Die Abholung am Flughafen ist die Ankunftszeit ( Landung ). Bei Verspätungen bzw. einer Wartezeit von max. 30 Minuten kommen keine weiteren Kosten auf den Kunden zu. Bei Verspätungen, die 30 Minuten überschreiten, wird eine Wartegebühr in Höhe von 20,00 € je angefangene 30 Minuten berechnet.

Es ist möglich, dass das bereitstehendes Fahrzeug bei Verspätungen seitens des Kunden, erst seine aktuelle Fahr erledigt.  Die Betroffenen müssen dann auf das nächste Fahrzeug  oder auf die Rückkehr des Fahrzeugs warten oder bis das Fahrzeug zurück ist.

7. Stornobedingungen

Eine Stornierung ist seitens des Kunden bis 24 Stunden vor Fahrtantritt  kostenlos möglich.

Sie können bis zu 7 Tage vor Reiseantritt kostenfrei stornieren. Bei 6 Tagen vor Reiseantritt fallen 50%, bei 5 Tagen 65% und bei 4 Tagen 85% des Gesamtpreises als Stornierungsgebühr an. Bei Stornierungen 3 Tage vor Reiseantritt fallen 100% des Gesamtpreises als Stornierungsgebühr an.

100 % des Auftragswertes fallen in folgenden Fällen an:

Bei Nichterscheinen des Kunden zum Vereinbarten Zeitpunkt .

Die Berechnung des Auftragswertes erfolgt grundsätzlich zu Gunsten des Kunden und kann sich auch auf eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe beschränken. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten bzw. der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

Bei einer Annullierung des Fluges fallen keine Kosten für den Kunden an.

8. Änderung der Flugdaten / Umbuchung:

Sollte sich während der Reise des Kunden herausstellen, dass sich der Rückflug entscheidend verändert, ist der Buchende verpflichtet, FFM Limousinenservice  zu informieren.

Der Kunde verpflichtet sich, FFM Limousinenservice bei einer Umbuchung auf eine Maschine mit anderer Flugnummer zu  informieren.

9. Beförderungsausschluss

Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, insbesondere

Verletzt ein Fahrgast die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Entgeltanspruch von FFM Limousinenservice auf den voraussichtlichen Auftragswert bleibt nach Beförderungsausschluss voll erhalten.

10. Gewährleistung/Haftung

FFM Limousinenservice haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht  für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, und die vertraglich vereinbarte Reiseleistung.

Eine Haftung für unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere solche, die nicht von FFM Limousinenservice zu vertreten sind, übernimmt FFM Limousinenservice nicht.

Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet FFM Limousinenservice gegenüber dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von FFM Limousinenservice für Sachschäden und Verluste auf höchstens EUR 1.000,– pro Buchung, soweit der Schaden von FFM Limousinenservice.  weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Eine Haftung für die Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis von FFM Limousinenservice zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.

11. Fahrzeugausfall

Sollte es einen Fahrzeugausfall durch Verschulden von FFM Limousinenservice geben, werden die Kosten bis max. 80 Euro für eine Taxifahrt zum jeweiligen Flughafen übernommen. Eine darüber hinaus gehende Haftung wird ausgeschlossen.

Für eventuelle Zusatzversicherungen haben die Fahrgäste selbst Sorge zu tragen.

Sollte ein Fahrgast durch Verschulden des FFM Limousinenservice. seinen Flug verpassen, werden die Mehrkosten nach schriftlicher Einreichung der entsprechenden Bestätigungen/ Unterlagen und deren Prüfung von FFM Limousinenservice übernommen.

Bei allen anderen zeitlichen Abweichungen wird sich FFM Limousinenservice  bemühen, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Insbesondere Ausnahmesituationen, wie Fluglotsenstreik oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von FFM Limousinenservice  nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

Für Verspätungen durch hohe Verkehrsdichte, Staus, Unfall, Kfz-Pannen oder höhere Gewalt (z.B. schlechte Witterungsverhältnisse, u.ä.) und Verzögerungen, die der Kunde zu verantworten hat, haftet FFM Limousinenservice nicht.

Für alle zeitlichen Abweichungen, die nicht von FFM Limousinenservice  zu vertreten sind, hat der Kunde keinen Anspruch auf  eine Ersatzbeförderung.

12. Datenschutz

Der Kunde wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hingewiesen, dass FFM Limousinenservice die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Steinbach. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben – auch bei Wechsel- und Scheckklagen – ist FFM Limousinenservice kann den Kunden auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen.

Erfüllungsort ist Steinbach. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, ebenfalls Steinbach.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder der Teil einer Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.